
Die Landesfinanzschule Thüringen hat nach dem bundeseinheitlichen
Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz
Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Einstellungsbehörde für diese Ausbildung ist die Thüringer Landesfinanzdirektion; dorthin sind auch etwaige
Bewerbungen
Die Ausbildung richtet sich vorrangig an Schulabgänger und setzt neben einem Realschulabschluss oder einem vergleichbaren Schulabschluss voraus, dass Sie das
Dem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
Nach der bestandenen Laufbahnprüfung dürfen die Absolventen des mittleren Dienstes - auch unabhängig von einer Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe - die Berufsbezeichnung "Finanzwirtin" oder "Finanzwirt" führen. Sie können nach einer solchen Übernahme im Innendienst der Finanzämter bei der Steuerfestsetzung und Steuererhebung oder später ggf. auch im Außendienst bei Kleinst-Betriebsprüfungen sowie als Vollziehungsbeamte bei Vollstreckungsmaßnahmen eingesetzt werden. Besonders qualifizierten Beamten kann später auch die Teilnahme an einem Aufstiegslehrgang im Rahmen der Fachhochschulausbildung für den gehobenen Dienst ermöglicht werden.