Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Bildungszentrum der Thüringer Steuerverwaltung Gotha

Inhalt

Landesfinanzschule

Die Landesfinanzschule Thüringen hat nach dem bundeseinheitlichen Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz und der darauf beruhenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten die Aufgabe, Laufbahnbeamte des mittleren Steuerverwaltungsdienstes, also Mitarbeiter für die Thüringer Finanzämter, auszubilden. Die Ausbildung der so genannten Steueranwärter wird in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf durchgeführt. Sie dauert 2 Jahre und besteht aus insgesamt 8 Monaten fachtheoretischer Ausbildung an der Landesfinanzschule und 16 Monaten fachpraktischer Ausbildung in einem Finanzamt. Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und einer mündlichen Laufbahnprüfung ab.

Einstellungsbehörde für diese Ausbildung ist die Thüringer Landesfinanzdirektion; dorthin sind auch etwaige Bewerbungen zu richten.

Die Ausbildung richtet sich vorrangig an Schulabgänger und setzt neben einem Realschulabschluss oder einem vergleichbaren Schulabschluss voraus, dass Sie das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Deutsche i. S. d. Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzen.

Dem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • einen tabellarischen Lebenslauf,
  • das beglaubigte Realschulzeugnis oder das letzte Zeugnis vor Ablegen der mittleren Reife (z. B. Klasse 9/II),
  • ein aktuelles Lichtbild,
  • etwaige Zeugnisse über die Beschäftigung nach der Schulentlassung,
  • ggf. den Musterungsbescheid für die Bundeswehr.

Nach der bestandenen Laufbahnprüfung dürfen die Absolventen des mittleren Dienstes - auch unabhängig von einer Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe - die Berufsbezeichnung "Finanzwirtin" oder "Finanzwirt" führen. Sie können nach einer solchen Übernahme im Innendienst der Finanzämter bei der Steuerfestsetzung und Steuererhebung oder später ggf. auch im Außendienst bei Kleinst-Betriebsprüfungen sowie als Vollziehungsbeamte bei Vollstreckungsmaßnahmen eingesetzt werden. Besonders qualifizierten Beamten kann später auch die Teilnahme an einem Aufstiegslehrgang im Rahmen der Fachhochschulausbildung für den gehobenen Dienst ermöglicht werden.